Herzlich Willkommen in Ihrem Therapie- und Rehazentrum
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Verfahrensablauf

Als erstes erfolgt die ärztliche Verordnung entspreched den Richtlinien der verschiedenen Kostenträger. Der Patient bringt die Verordnung zu den zuständigen Kostenträgern und zum Gesundheitszentrum Solemar mit den notwendigen medizinsichen Unterlagen z.B. Entlassbrief, OP-Bericht, CT-Befund, Arztbrief. Zur Vermeidung von zeitlichen Verzögerungen können die Verordnungen und die gesamten medizinischen Unterlagen an das Gesundheitszentrum Solemar gefaxt werden (Fax: 0 77 26 / 66 63 09).

Diese werden direkt vom Gesundheitszentrum Solemar an den zuständigen Kostenträger weitergeleitet. Bei einer Anschlussheilbehandlung (AHB) erstellt das behandelnde Krankenhaus für den Rehabilitanten einen AHB - Antrag entsprechend den kliniküblichen Vordrucken für eine stationäre AHB. Die zuweisende Klinik, Arzt oder Sozialdienst sendet die Verordnung und die notwendigen medizinischen Unterlagen an den zuständigen Kostenträger und an das Gesundheitszentrum Solemar.

Anschließend erfolgt dann die Koordination der Maßnahme:

  • Entscheidung durch den zuständigen Kostenträger und schnellstmögliche Mitteilung an das Wellness- und Gesundheitszentrum Solemar
  • ärztliche Eingangsuntersuchung durch unseren Reha-Arzt
    (Art und Umfang der erforderlichen Behandlungen, Therapieplan, etc.)
  • Rücksprache mit dem Patienten
    (Erläuterung zur Maßnahme, Terminierung, etc.)
  • Erstellen eines Terminplanes an unserem speziell dafür eingerichteten EDV Terminierungsplatz

Durchführung der Therapie:

  • Noch vor dem ersten Patiententermin erhält der für den Patient zuständige Theraeut die Patientenunterlagen (fachärztliche Verordnung, Therapieplan, Therapieanweisungen, Arztberichte, Röntgenbilder)
  • Während der ersten Rehabilitationseinheit erfolgt ein krankengymnastischer Aufnehmebefund
  • Einweisung in die Rehabilitationseinrichtung, Erstellen eines MTT-Planes, bzw. Isokinetiktest.
  • Einweisung durch den MTT-Therapeuten
  • Falls während der Therapie Probleme auftreten sollten, erfolgt ein Gespräch mit unserem ärztlichen Leiter, welcher über weitere Durchführung der Behandlungen entscheidet
  • Erstellen eines Abschlussberichtes durch die behandelnden Therapeuten und ärztlicher Abschlussbericht sowie Übergabe des Patientenfragebogens an den Patienten


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