Herzlich Willkommen in Ihrem Therapie- und Rehazentrum
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Bei uns ist die Kur zuhause

Der Begriff "Kur" umfasst ein breites Spektrum von Therapieverfahren, die je nach Schwere des Krankheitszustandes differenziert zur Vorsorge, Rehabilitation bzw. Linderung bei chronischen Erkrankungen eingesetzt werden. In der neuen Sozialgesetzgebung wird der Begriff "Kur" nicht mehr verwendet.

In staatlich annerkannten Heilbädern und Kurorten werden Kuren als von Ärzten begleitete Behandlungen angeboten. Die ortsansässigen Bade- und Kurärzte verfügen über eine spezielle Zusatzausbildung und haben Kenntnisse in der Balneologie und Klimatologie erworben. Des Weiteren steht den Kurgästen Fachpersonal zur Seite, z. B. Psychotherapeuten. Kuren ermöglichen es, dass Gäste über einen längeren Zeitraum hinweg an einem Ort mit einem heilsamen Klima Krankheiten vorbeugen, bzw. die Folgen einer Krankheit lindern können.

Das Ziel einer Kurbehandung ist es, dass sich während des Aufenthalts Körper, Geist und Seele entspannen können.


Wie funktioniert die Beantragung?

Eine Kur bzw. Rehabilitationsmaßnahme kann jeder beantragen, der sich um seine Gesundheit sorgt und etwas für ihre Erhaltung tun möchte. Entscheidend für den Erfolg einer Kur ist es, sie in der richtigen Phase des Krankheitsverlaufs in die Behandlung zu integrieren.

Nach dem Sozialgesetzbuch können Versicherte bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse erforderliche ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten (vgl. SGB V § 23,2), stationäre Vorsorgeleistungen (vgl. SGB V § 23,4) oder ambulante stationäre Rehabilitationsleistungen beantragen(vgl. SGB V § 40; SGB VI § 9).

Für einen Antrag ist die Bescheinigung durch einen Arzt notwendig. Je nach Schwere der Krankheit empfiehlt der Arzt eine ambulante oder stationäre Kurmaßnahme. Weiterhin können Ärzte Patienten hinsichtlich eines geeigneten Kurortes bzw. einer geeigneten Therapieform beraten. Krankenkassen verfügen über alle Formulare, die zu einer Beantragung einer Kur notwendig sind und erteilen umfassende Informationen. So können die Ansprechpartner bei der Krankenkasse prüfen, ob die Kosten für einen möglichen Kuraufenthalt von der Krankenkasse oder der Rentenversicherung getragen werden.

Beihilfeberechigte erhalten weiterführende Informationen bei der zuständigen Beihilfestelle. Eine Überprüfung der Notwendigkeit der Maßnahme erfolgt durch eine neutrale Institution. Dies kann beispielsweise der Medizinische Dienst oder ein Amtsarzt sein.




Ihr Weg zur Kur

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